Abstract
Für einige Wellenlängen von Linien-bzw. Kontinuumsstrahlung wird jeweils die Indikatrix gemessen. Es ergibt sich eine Abhängigkeit der Form der Lichtkurve von der Anregungsspannung des unteren Niveaus. Dieser für Linien und Kontinuum gleiche Zusammenhang gestattet es, für das gesamte Spektrum die räumliche Verteilung anzugeben. Eine Deutung der Form der Indikatrix führt zur Bestimmung des Absorptionsvermögens der Entladung. Mit Hilfe dieser Werte läßt sich einmal eine neuartige Messung der Temperatur in der Entladung, zum anderen ein Vergleich mit einem thermischen Strahler durchführen, der für Linien Übereinstimmung, für das Kontinuum dagegen keinerlei Übereinstimmung mit den beobachteten Strahlungsleistungen ergibt. Im letzteren Falle gilt also das Kirchhoffsche Gesetz nicht.