Abstract
Für die Durchführung der Stapesmobilisation auf transmeatalem Wege erscheinen die Krümmungsverhältnisse des hinteren oberen Gehörgangs-abschnittes sowie das Vorhandensein der Fissura tympanomastoidea von Bedeutung. Nach Vorklappung des hinteren Trommelfellanteiles kommen nur Teile des Ambossfortsatzes, eventuell das Incudostapedial-Gelenk genügend zur Ansicht. Erst durch die Abmeisselung des hinteren oberen Gehörgangsknochenrandes, die unter entsprechender Vorsicht ohne Verletzung anderer Mittelohrteile vorgenommen werden kann, sind die wesentlichen Teile wie Stapes, Stapediussehne und Stapesfussplatte der visuellen Beurteilung möglich. Variationen des Chordaabganges und der Stapesstellung werden beschrieben, das Ausmass der Sichtbarkeit der Schenkel und Fussplatte studiert sowie auf Grund des freigelegten Facialiskanales auf die mögliche Verletzbarkeit desselben hingewiesen.

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