Abstract
1. Unter unseren Soldaten ist Simulation verhältnismäßig selten, häufiger kommt Aggravation (Uebertreibung) vor. Geringe Grade angeborenen Schwachsinns scheinen der Entwicklung von Täuschungsabsichten förderlich zu sein. 2. Unter vielen als simulationsverdächtig zur Untersuchung und Beobachtung gelangenden Leuten erweisen sich nur wenige als echte Simulanten. Krankhafte Uebertreibung findet sich häufiger als bewußte. Man sollte deshalb mit dem Verdachte der Simulation zurückhaltender sein, insbesondere Leuten gegenüber, die sich im Felde bewährt oder Wunden davongetragen haben. 3. Besondere Vorsicht ist Schädelverletzten gegenüber geboten, deren Charakter nicht selten durch die Hirnstörungen ungünstig beeinflußt wird. (Vgl. den epileptischen Charakter!) 4. In allen simulations- oder aggravationsverdächtigen Fällen ist fachärztliche Untersuchung oder gegebenenfalls Beobachtung zu veranlassen. Die Entscheidung sollte nur auf Grund eingehender Kenntnis der Gesamtpersönlichkeit des Verdächtigen gefällt werden. 5. Auch diese Untersuchungen sollten zu den Aufgaben schon jetzt zu schaffender und für die Friedenszeit berechneter Beratungsstellen gehören.