Abstract
§ 16. Bei der Bestimmung von Ionenkonzentrationen in sehr verdünnten Hydroxydlösungen muß die im normalen Leitfähigkeitswasser enthaltene Kohlensäure berücksichtigt werden. Dies erfordert bei Hydroxydlösungen unveränderlichen Gehalts eine stark positive Korrektur an der gemessenen spezifischen Leitfähigkeit.