Abstract
Auf dem Wege über Enzymbestimmungen an Chloroplasten und der Gesamtzelle läßt sich die Verunreinigung aus nicht-wäßrigem Milieu isolierter Chloroplasten mit Cytoplasmaprotein ermitteln. Sie belief sich bei sorgfältiger Reinigung der Chloroplasten auf 6 Prozent. Unter Berücksichtigung der Verunreinigung ergibt sich ein Chloroplastenanteil am Gesamtprotein von 55—60% (vgl. den vorangegangenen Beitrag). Da bei Isolierung von Chloroplasten aus wäßrigem Milieu nur 25 —35% erhalten wurden, müssen bei diesem Verfahren bis zu 50% der Chloroplasten-Proteine durch Auswaschen verlorengegangen sein. Die Gefahr des Auswaschens ist bei verschiedenen Enzymen unterschiedlich groß: So wird Aldolase wenig von einem Auswaschungsverlust betroffen, während die Aktivität der Äpfelsäuredehydrogenase bei der Isolierung um mehr als 90% zurückging. Infolge der Verlustmöglichkeit durch Auswaschen läßt sich der tatsächlich in den Chloroplasten lokalisierte Anteil der untersuchten Fermente an der Gesamtaktivität der Zelle nur an Chloroplasten bestimmen, die aus nichtwäßrigem Milieu isoliert wurden. Diese Bestimmung wurde für acht untersuchte Fermente vorgenommen: Ein hoher Anteil des Aldolase-Gehaltes, etwa 50% der Gesamtaktivität der Glutamat-Oxalacetat-Transaminase, 30% der Aktivität der Äpfelsäuredehydrogenase und 10—20% der Glutaminsäuredecarboxylase- und Katalase-Aktivität sind in den Chloroplasten lokalisiert, während Glutaminsäuredehydrogenase, Pyruvatkinase und Glutamat-Pyruvat-Transaminase dort wahrscheinlich nicht vorkommen.